Satzung

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namen „Forum für Verkehr und Logistik e.V.“ und hat seinen Sitz in Köln. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

  1. Vereinszweck ist es, den Mitgliedern eine Plattform für gegenseitige Information und Meinungsbildung wie auch die daraus resultierende lnteressenvertretung zu bieten. Der Verein dient damit auch einer Netzwerkbildung zwischen Unternehmen zur Realisierung einer nachhaltigen und innovativen Mobilitätsdienstleistung. Darüber hinaus hat es sich der Verein zum Ziel gesetzt, Maßnahmen zu fördern, die dem sozialen Wohl der Arbeitnehmer und Selbständigen in der Verkehrs- und Logistikbranche dienen.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglieder des Vereins können werden Unternehmer und Unternehmen, Selbständige und Angehörige freier Berufe sowie Verbände aus den Bereichen öffentlicher Nah- und Fernverkehr, Spedition und Logistik. Mitglieder können juristische oder volljährige natürliche Personen sein.
  2. Der Verein nimmt ordentliche und außerordentliche Mitglieder auf: a.) Ordentliches Mitglied kann jeder werden, der die unter 1. genannten Voraussetzungen erfüllt und zusätzlich die Zielsetzungen des Vereins durch Zahlung eines Mitgliedsbeitrages unterstützt.                  b.)Außerordentliches Mitglied kann jeder werden, der die unter 1. genannten Voraussetzungen erfüllt. Außerordentliche Mitglieder sind nicht zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Sie haben kein Antrags- und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Im Übrigen haben sie die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder.
  3. 3.) Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen. Die Einzelheiten des Aufnahmeverfahrens werden vom Vorstand festgelegt.

§ 4 Erlöschen der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft erlischt a.) durch Austritt aus dem Verein. Der Austritt kann nur auf den Schluss des Kalenderjahres schriftlich mit einer Klündigungsfrist von 6 Monaten an den Vorstand erklärt werden. b.) durch Vereinbarung zwischen Mitglied und Verein, vertreten durch den Vorstand. c.) durch Ausschluss. Der Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Ein wichtiger Grund ist unter anderem ein schwerer Verstoß gegen die Vereinsinteressen.
  2. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Der Ausschließungsbeschluss hat die Gründe anzugeben, die zum Ausschluss geführt haben.
  3. Ein Auseinandersetzungsanspruch am Vereinsvermögen steht dem ausscheidenden Mitglied nicht zu.

§ 5 Mitgliederversammlung

  1. Der Mitgliederversammlung obliegt die a.) Wahl des Vorstands, b.) Beschlussfassung über Satzungsänderungen, c.) Entlastung des Vorstands, d.) Auflösung des Vereins.
  2. Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den Vorstand oder durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger mit einer Frist von 4 Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
  3. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes Mitglied kann bis spätestens 2 Wochen vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen.
  4. Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens 2/10 der Mitglieder die Einberufung fordern. Es findet mindestens einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung statt.
  5. Die Mitgliederversammlung leitet der Vorstand oder ein von ihm benannter Vertreter. Über die Beschlüsse und den wesentlichen Inhalt der Verhandlungspunkte ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 6 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist stets beschlussfähig.
  2. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden und vertretenen ordentlichen Mitglieder (Ausnahmen: § 6 Abs. 4, § 11).
  3. Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes ordentliches Mitglied schrift-lich bevollmächtigt werden.

    Bei Beschlüssen über eine Änderung der Satzung ist eine Stimmenmehrheit von 3/4 der anwesenden oder vertretenen ordentlichen Mitglieder erforderlich. Außerdem bedarf sie der Zustimmung des Vorstands

§ 7 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.
  2. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen Vorstandes im Amt.
  3. Die Vorstandsbestellung kann nur aus wichtigem Grund widerrufen werden. Der Vorstand bleibt im Falle des Widerrufs solange im Amt, bis ein neuer Vorstand von der Mitgliederversammlung gewählt ist.
  4. Legt ein Mitglied des Vorstandes sein Amt nieder oder scheidet er aus sonstigem Grund aus, so führen die verbleibenden Vorstandsmitglieder die Geschäfte des Vereins bis zur nächsten Mitgliederversammlung fort.

§ 8 Zuständigkeit und Pflichten des Vorstandes

  1. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte. Er übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus. Der Vorstand kann als Vertreter des Vereins für die laufenden Geschäfte einen oder mehrere Geschäftsführer bestellen.
  2. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung übertragen sind. Er hat das Vereinsvermögen so zu verwalten, dass der Vereinszweck erfüllt werden kann. Hierbei hat er die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anzuwenden.
  3. Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung über die Verwendung der finanziellen Mittel zur Rechenschaft verpflichtet.

§ 9 Vertretung

  1. Die Vorstandsmitglieder sind zu zweit vertretungsberechtigt.

§10 Beiträge und Vermögen

  1. Von den ordentlichen Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben. Höhe und Zahlungsweise werden vom Vorstand festgelegt. Im Falle einer Beitragserhöhung um mehr als 10% innerhalb eines Jahres besteht das Recht zum Austritt ohne Beachtung der Fristen aus § 4 1.) a.).

§11 Auflösung

  1. Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung. Sie kann darüber jedoch nur beschließen, wenn der Antrag auf Auflösung vorher in der Tagesordnung bekannt gegeben worden ist.
  2. Die Auflösung kann nur bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der ordentlichen Mitglieder mit 2/3 der anwesenden Stimmen beschlossen werden.
  3. Die über die Auflösung des Verbandes beschließende Mitgliederversammlung regelt auch die Liquidation des Vereinsvermögens.

Beitrittserklärung

Hier finden Sie die Beitrittserklärung inklusive der Satzung zum „Forum für Verkehr und Logistik e.V." als ordentliches Mitglied oder als außerordentliches Mitglied zum Download als PDF. 

Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das „Forum für Verkehr und Logistik e.V.“:
 
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